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| Westfälische Rundschau: WR-Kommentar zum Karlsruher Urteil |
Dortmund (ots) - Von Klaus Schrotthofer
Darf ein von Terroristen gesteuertes Passagierflugzeug abgeschossen werden, um das Leben anderer Menschen zu retten? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht - und macht es sich einfach. Zu einfach.
Denn die Karlsruher Richter beschränken sich bei ihrem Urteil zunächst auf einen sehr vordergründigen Aspekt. Das Grundgesetz setzt dem Einsatz der Bundeswehr im Innern enge Grenzen. Also darf die Bundeswehr auch nicht auf Zivilflugzeuge schießen. Das ist plausibel und es schafft Klarheit zumindest in einer anderen Frage: Die überflüssige Diskussion über Bundeswehr- Einsätze bei der Fußball-WM und anderen Großereignissen dürfte damit beendet sein.
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Problematisch ist dagegen der Hinweis des Gerichts, dass der Staat selbst dann nicht handeln dürfte, wenn der Einsatzzweck der Armee erweitert würde. Er darf nicht Leben gegen Leben wägen: "Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich," sagt der Präsident des Verfassungsgerichts. Das klingt souverän und ist doch fragwürdig. Denn Karlsruhe hat in anderen Fällen durchaus Abwägungsspielraum zugestanden.
Abtreibungen beispielsweise sind unter bestimmten Umständen zulässig, der Schutz des werdenden Lebens tritt dabei hinter andere Rechtsgüter zurück. Und auch bei Geiselnahmen ist der Staat nicht verpflichtet, Leben um jeden Preis zu retten, wie wir ganz aktuell im Irak erfahren. Als der Sohn des damals entführten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer verlangte, die Forderung der RAF zu erfüllen, um das Leben des Vaters zu retten, urteilte das Verfassungsgericht, dass der Staat eine Verpflichtung "nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger" habe.
Es wäre die Aufgabe des Gerichts gewesen, diesen ganz grundsätzlichen Konflikt im Hinblick auf perverse Terrorstrategien neu zu klären. Dazu aber schweigt Karlsruhe - und delegiert die konkrete Verantwortung an Minister, Polizisten und Piloten. Das ist, bei allem Respekt vor dem höchsten Gericht, eine feige Entscheidung.
Rückfragen bitte an: Westfälische Rundschau Redaktion Telefon: 0231/9573 1254 |
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Aktualisiert Donnerstag, 16. Februar 2006 |
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